Umweltfördermöglichkeiten

BIS ZU 12.000 EUR* VORTEIL SICHERN

BMW UMWELTPRÄMIE UND NEUER UMWELTBONUS.

Für alle Halter von BMW und MINI Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 4, die ihr Fahrzeug beim BMW Partner oder bei einer BMW Niederlassung in Zahlung geben, gibt es die BMW Umweltprämie* in Höhe von 3.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Neuwagens bzw. in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Vorführwagens oder BMW Jungen Gebrauchten von dem BMW Partner oder der BMW Niederlassung, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140 g/km (kombiniert) gem. NEFZ (korreliert) hat.

Die BMW Umweltprämie* wird nicht mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen verrechnet, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen und neuerdings im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus** beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So sparen Käufer eines neuen BMW i3 insgesamt bis zu 12.000 EUR, bei Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrid insgesamt bis zu 9.750 EUR.

Ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus** unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

Die BMW Umweltprämie* ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.

* Die BMW Umweltprämie in Höhe von 3.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der BMW Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner oder die BMW Niederlassung sind die verantwortlichen Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.

** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Stand 08/2020

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