Unser Steuertipp fährt elektrisch.

VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.*

JETZT FÜR ALLE ELEKTRIFIZIERTEN BMW.

Die BMW Plug-in-Hybride vereinen das Beste aus zwei Welten: Sie bieten Effizienz kombiniert mit großem Fahrspaß, höchster Agilität und beeindruckender Beschleunigung. Jetzt können Sie sogar noch sparsamer unterwegs sein – mit der neuen Regelung zur vergünstigten Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Fahrzeuge.

NACHHALTIG PROFITIEREN.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Plug-in-Hybride überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses bestimmt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren. Alle unsere BMW Plug-in-Hybride erfüllen jetzt die Voraussetzungen für die vergünstigte Besteuerung.

Somit profitieren Sie uneingeschränkt mit jedem elektrifizierten BMW Modell von den aktuellen Vorteilen.

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.

Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Dabei beeindrucken alle BMW Plug-in-Hybride durch zukunftsweisende Lithium-Ionen-Hochleistungsbatterien der vierten Generation. Erleben Sie pure Fahrfreude und intelligente Effizienz, die Sie in Ihrem Alltag perfekt unterstützt.

WIR BERATEN SIE GERNE.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybrid-Modells.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

 

*Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 40.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 40.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

 

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